Die Wohnung, einschließlich der Möbel und aller weiteren Gegenstände, ist schonend zu behandeln.
Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter die Wohnung geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben.